Selbstverständlich müssen nicht alle Funktionen des Kontos genutzt werden. Vermieter können das DKB Konto ebenfalls eröffnen, um sich lediglich die Mietzahlungen auf das Girokonto überweisen zu lassen und ohne weitere Funktionen in Anspruch zu nehmen.
Die DKB bot eine geringe Verzinsung für die diversen Unterkonten an. Aufgrund des generellen "Zinsumfelds" musste jedoch auch die DKB ihre Konditionen anpassen und verzinst nur noch das Mietkautionskonto. Für das Mietkonto, die Konten für die Instandhaltungsrücklage und für die Verwaltung kann ein Freistellungsauftrag vom Vermieter eingerichtet werden.
Für das Mietkautionskonto besteht diese Möglichkeit nicht, da das Guthaben treuhänderisch für die Mieter verwahrt wird und diesen die Zinserträge zurechenbar sind. Die treuhänderische Verwahrung hat jedoch den großen Vorteil, dass die Mietkaution rechtssicher verwahrt wird.
Nur noch das Mietkautionskonto wird verzinst. Das Vermieterpaket bietet jedoch den großen Vorteil, dass die Unterkonten kostenlos eröffnet werden können.
Folgende Zinssätze werden von der DKB angeboten:
Bei der Verwahrung von Mietkautionen sind einige Dinge zu beachten. Verwahren die Vermieter die Mietkaution, muss das Geld unabhängig vom eigenen Vermögen und zu einem für Spareinlagen üblichen Zinssatz angelegt werden. Bei der DKB wird jede Kaution auf einem extra Unterkonto treuhänderisch verwahrt und verzinst, so dass alle Hürden genommen werden. Außerdem erstellt die DKB automatisch und kostenlos jährlich für jeden Mieter eine Übersicht über die erzielten Zinseinnahmen. Vermieter sind somit eine "Stolperfalle" bei der Verwahrung der Kaution durch das Vermieterkonto los.
Alternativen wie ein verpfändetes Sparbuch oder ein Mietaval können natürlich ebenfalls genutzt werden, falls der Mieter diese vorzieht.
Für Privatleute mit einigen Immobilien ein sehr empfehlenswertes (und sogar komplett kostenloses) Konto für Mieteinnahmen. Weitere Informationen zu dem DKB Girokonto erhalten Sie hier.